§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Klingonisch-Seminar in Saarbrücken, im Folgenden "qepHom" genannt. Das qepHom ist eine Zusammenkunft für Sprachinteressierte und Star Trek™-Fans, die Klingonisch lernen und sprechen möchten. Die klingonische Sprache ist eine künstliche Sprache, die für die Star Trek™-Kinofilme entwickelt wurde.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Mit der Anmeldung zum qepHom erklärt sich der Teilnehmer mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.
Damit kommt zwischen
qepHom Saarbrücken GbR,
Lieven L. Litaer
- im Folgenden "Veranstalter" genannt -
und dem Teilnehmer des qepHom
- im Folgenden "Teilnehmer" genannt -
ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Paragraphen zustande.
§ 3 Leistungen des Veranstalters
1. Veranstaltungsort
Das qepHom findet statt in der Europa-Jugendherberge Saarbrücken, Meerwiesertalweg 31, 66123 Saarbrücken.
2. Unterbringung
Die Belegung erfolgt je nach Art der Anmeldung des Teilnehmers auf Einzel-, Doppel- und Vierbettzimmer. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Zimmer selbst zu verteilen, wobei Wünsche beachtet werden, soweit dies möglich ist.
3. Räumlichkeiten
Es wird ein Saal für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
4. Stornierung
a) Falls das qepHom von der Jugendherberge aus storniert wird, erhält der Teilnehmer den Beitrag vollständig zurück, oder es wird ein neuer Termin vereinbart.
b) Falls der Veranstalter das qepHom absagen muss, wird ein neuer Termin vorgeschlagen. Darüber wird der Teilnehmer so früh wie möglich informiert.
§ 4 Leistungen des Teilnehmers
1. Der Teilnehmer hat für die An- und Abreise selbst zu sorgen. Auf Wunsch kann ein Shuttle-Service von und zum Bahnhof eingerichtet werden, dies ist jedoch auf freiwilliger Basis des jeweiligen Fahrers.
2. Der Teilnehmer erkennt die Hausordnung der Jugendherberge an. Bei Nichtbeachten ist mit den dort angezeigten Konsequenzen zu rechnen. Der Veranstalter hat auf diese keinen Einfluss und ist nicht verantwortlich für das Verhalten des Teilnehmers.
3. Der Teilnehmer bringt sein Arbeitsmaterial (notwendige Bücher, Papier, Schreibgerät usw.) selbst mit.
4. Es ist dem Teilnehmer freigestellt, ob er am qepHom teilnimmt. Störungen sind unerwünscht. Veranstaltungsfremde Aktivitäten können durchgeführt werden, solange diese die Veranstaltung nicht unterbrechen. Störende Aktivitäten sollen Außerhalb des Saales stattfinden.
§ 5 Anmeldung und Beitrag
1. Anmeldeschluss ist der 23. September 2012. Der Beitrag ist vor Anmeldeschluss zu leisten. Spätere Zahlungen werden nur in vorher vereinbarten Ausnahmen akzeptiert. Die Anmeldung ist erst mit der Bezahlung bestätigt; bei fehlender Bezahlung wird die Anmeldung storniert. Ausschließlich Tagesgäste (s.u.) können sich kurzfristig anmelden und vor Ort bezahlen.
2.1. Teilnehmer von Auswärts müssen in der Jugendherberge übernachten, was auch für Ortansässige empfehlenswert ist, da es den Lerneffekt steigert.
2.2.
a) Der Beitrag der Jugendherberge setzt sich zusammen aus den Kosten für die Übernachtung, die komplette Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen), inklusive der üblichen zugehörigen Getränke Wasser, Tee, Kaffee. Sonstige Getränke und Speisen wie Cola, Bier, sowie sonstige Speisen im hauseigenen Bistro sind vom Teilnehmer gesondert zu zahlen.
b) Der Beitrag des qepHoms setzt sich zusammen aus einem Unkostenbeitrag für eine Kaffeepause, die ausgegebenen Arbeitsmaterialien sowie andere Unterlagen.
2.3. Es gibt zwei Pakete:
a) "Komplettpaket"
gilt für das gesamte qepHom und enthält den Unkostenbeitrag für Seminarmaterial, wie Kopien und andere Unterlagen.
b) "Besucherpaket"
gilt für das gesamte qepHom, ohne übernachtung und Verpflegung. Für Letzteres muss der Besucher selbst sorgen, mitgebrachte Speisen sind jedoch im Speisesaal und im Konferenzsaal nicht zugelassen. Es besteht die Möglichkeit, mit der Gruppe in der Jugendherberge gemeinsam zu essen, dies muss jedoch bis spätestens zwei Wochen vor dem qepHom dem Veranstalter mitgeteilt werden. Kosten für Seminarunterlagen sind wie oben enthalten.
3. Unter Absatz 2.3., Punkt b) aufgeführte Besucher zahlen eine Schutzgebühr, da möglichst alle Teilnehmer in der Jugendherberge übernachten sollten. Diese Gebühr wird zum Zweck des qepHoms investiert. Über die Art der Investition entscheidet der Veranstalter.
4. Abmeldung/Nichtteilnahme
a) Bei schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Abmeldung vor der Anmeldefrist wird der bereits bezahlte Beitrag vollständig zurück erstattet.
b) Bei schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Abmeldung nach der Anmeldefrist bis hin zu einem Tag vor dem gemeldeten Anreisetag wird der bereits bezahlte Beitrag zur Hälfte zurück erstattet, es sei denn, der Teilnehmer möchte seinen Beitrag an das qepHom spenden.
c) Der angemeldete Teilnehmer kann nach der Anmeldefrist bis zu einem Tag vor dem gemeldeten Anreisetag eine Ersatzperson als Teilnehmer benennen. Diese kann jedoch nicht eine bereits zum qepHom angemeldete Person sein.
d) Bei Nichterscheinen bzw. Abmeldung während des qepHoms wird der bereits bezahlte Beitrag nicht zurück erstattet.
e) Dadurch möglicherweise übrig bleibende Beträge werden zum Wohl des qepHoms investiert. Über die Art der Investition entscheidet der Veranstalter.
§ 6 Finanzen
1. Der Veranstalter erzielt keinen Gewinn durch die Veranstaltung. Sämtliche Beiträge werden ausschließlich für die Unkosten der Jugendherberge (Unterbringung und Verpflegung), eventuelle Miete des Saales, und Unkosten für das qepHom verwendet (Arbeitsmaterial usw., s.o.). Über die Art der Investition entscheidet der Veranstalter. Auf Anfrage kann eine Kostenaufstellung vorgelegt werden.
2. Spenden und eventuelle Überschüsse werden entweder zum allgemeinen Wohl des qepHom angewendet oder für spätere qepHommey verwendet.
§ 7 Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die Teilnehmer. Der Teilnehmer ist für selbst verschuldete Unfälle selbst verantwortlich. Dasselbe gilt für von ihm verursachte Unfälle und/oder Beschädigungen.
§ 8 Disclaimer
Star Trek™ und Klingon™ sind eingetragene Markenzeichen von CBS Studios Inc. Es ist keine Urheberrechtsverletzung beabsichtigt. Der Veranstalter ist in keiner Art mit der vorgenannten Institution verbunden. Das qepHom wird unterstützt durch das Klingon Language Institute. Dieses ist autorisierter Nutzer der vorgenannten Markenzeichen.
§ 9 Auslegung des Vertrages
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt das die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall wird einvernehmlich die weggefallene Bestimmung durch eine andere ersetzt, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt.
Stand: Version 5, Januar 2012
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