Auf dieser Seite wird folgendes erklärt: - Wegen der erhöhten Nachfrage muss deine Anmeldung erst durch den Veranstalter bestätigt werden. - Hier wird erklärt, was du am qepHom für dein Geld bekommst. - Hier steht wann und wie du dich vorzeitig abmelden kannst. - Jeder Teilnehmer kommt auf eigenes Risiko. - Wer nicht am qepHom teilnimmt, bekommt auch kein Conpack oder T-Shirt. - Bitte keine Video-Aufnahmen machen. "Okay, das kenne ich alles, ich akzeptiere auch den Rest und gehe direkt zu Anmeldung." |
Im Nachfolgenden werden aus Gründen der Übersichtlichkeit nur männliche Formen verwendet.
§ 1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Klingonisch-Seminar in Saarbrücken, im Folgenden "qepHom" genannt. Das qepHom ist eine Zusammenkunft für Sprachinteressierte und Star Trek™-Fans, die Klingonisch lernen und sprechen möchten. Die klingonische Sprache ist eine künstliche Sprache, die für die Star Trek™-Kinofilme entwickelt wurde. Inhalt, Ablauf und Aufbau des Seminars sind variabel. Es wird keine Mindestzeit an Kurses vereinbart. Mit der Anmeldung zum qepHom erklärt sich der Teilnehmer mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden. Damit kommt zwischen Klingonischkurs Saarbrücken Insa Michels-Litaer - im Folgenden "Veranstalter" genannt - und dem Teilnehmer des qepHom - im Folgenden "Teilnehmer" genannt - ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Paragraphen zustande. 1. Veranstaltungsort Das qepHom findet statt in der Europa-Jugendherberge Saarbrücken, Meerwiesertalweg 31, 66123 Saarbrücken. 2. Jugendherberge Jeder Teilnehmer akzeptiert durch seine Anmeldung die AGB der Jugendherberge. Der Veranstalter dient nur als Vermittler zwischen Teilnehmer und Jugendherberge. Der Teilnehmer akzeptiert, dass im Falle einer Zimmer-Reservierung sein Vor- und Nachname der Jugendherberge mitgeteilt wird. 3. Unterbringung Die Belegung erfolgt je nach Art der Anmeldung des Teilnehmers auf Einzel-, Doppel- und Vierbettzimmer. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Zimmer selbst zu verteilen, wobei Wünsche beachtet werden, soweit dies möglich ist. Aus organisatorischen Gründen kann es möglich sein, dass ein anderes Zimmer eingeteilt wird, als das bestellte. Für den Teilnehmer entstehen dadurch keine Mehrkosten. Minderkosten werden erstattet. 4. Räumlichkeiten Es wird ein Saal für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. 5. Stornierung
b) Falls der Veranstalter das qepHom absagen muss, wird ein neuer Termin vorgeschlagen. Darüber wird der Teilnehmer so früh wie möglich informiert. 1. Der Teilnehmer hat für die An- und Abreise selbst zu sorgen. Auf Wunsch kann ein Shuttle-Service von und zum Bahnhof eingerichtet werden, dies ist jedoch auf freiwilliger Basis des jeweiligen Fahrers. 2. Der Teilnehmer erkennt die Hausordnung der Jugendherberge an. Bei Nichtbeachten ist mit den dort angezeigten Konsequenzen zu rechnen. Der Veranstalter hat auf diese keinen Einfluss und ist nicht verantwortlich für das Verhalten des Teilnehmers. 3. Der Teilnehmer bringt sein Arbeitsmaterial (notwendige Bücher, Papier, Schreibgerät usw.) selbst mit. 4. Es ist dem Teilnehmer freigestellt, ob er am qepHom teilnimmt. Störungen sind unerwünscht. Veranstaltungsfremde Aktivitäten können durchgeführt werden, solange diese die Veranstaltung nicht unterbrechen. Störende Aktivitäten sollen Außerhalb des Saales stattfinden. 5. Altersbeschränkungen / Empfehlungen:
b) Minderjährige dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (siehe §8 Abs. 1) am Kurs teilnehmen. Beim Alter der Kinder ist darauf zu achten, dass das qepHom ein Sprachkurs ist, welcher eine gewisse schulische Aufmerksamkeit erfordert. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder entsprechend zu beobachten. Erfahrungen zeigen, dass ein Mindestalter von 8 Jahren empfehlenswert ist. c) Es wird davon abgeraten, Säuglinge und Kleinkinder mitzubringen. Weder die Eltern noch die Kinder haben etwas von der Veranstaltung und es kann den Ablauf der Veranstaltung stören. 1. Durch die Anmeldung kann der Teilnehmer sein Interesse für die Teilnahme bekunden. Da es sich um eine Privat-Veranstaltung handelt, behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine Anmeldung abzulehnen. 1.1 Aufgrund der erhöhten Nachfrage wurde die Zahl der Teilnehmer begrenzt. Anfang August und bei Anmeldeschluss werden die Teilnehmer per Zufallsverfahren ausgelost. Jedem Teilnehmer wird die Anmeldung schriftlich bestätigt. Erst dann ist der Beitrag zu bezahlen. 2. Anmeldeschluss ist Sonntag, 17. September 2018 inklusive, d.h. bis 23:59 Uhr. Der Beitrag ist vor Anmeldeschluss zu leisten. Spätere Zahlungen werden nur in vorher vereinbarten Ausnahmen akzeptiert. Die Anmeldung ist erst mit der Bezahlung bestätigt; bei fehlender Bezahlung wird die Anmeldung storniert. 3.1. Teilnehmer von Auswärts (d.h. nicht aus dem Saarland) müssen in der Jugendherberge übernachten, was auch für Ortansässige empfehlenswert ist, da es den Lerneffekt steigert. 3.2. Einzelheiten des Beitrags
Sonstige Getränke und Speisen wie Cola, Bier, sowie sonstige Speisen im hauseigenen Bistro sind vom Teilnehmer gesondert zu zahlen. b) Der Beitrag des qepHoms setzt sich zusammen aus einem Kostenbeitrag für die ausgegebenen Arbeitsmaterialien sowie andere Unterlagen und Verwaltungskosten.
gilt für das gesamte qepHom und enthält den Kostenbeitrag für Seminarmaterial, wie Kopien und andere Unterlagen. b) "Besucherpaket" gilt für das gesamte qepHom, ohne übernachtung und Verpflegung. Letzteres kann der Besucher bei der Reservierung mitbestellen, mitgebrachte Speisen sind jedoch im Speisesaal und im Konferenzsaal nicht zugelassen. Es besteht die Möglichkeit, mit der Gruppe in der Jugendherberge gemeinsam zu essen, dies muss jedoch bis spätestens zwei Wochen vor dem qepHom dem Veranstalter mitgeteilt werden. Kosten für Seminarunterlagen sind wie oben enthalten. 5. Abmeldung/Nichtteilnahme Jeder Teilnehmer kann sich jederzeit ohne Begründung abmelden. Im Nachfolgenden wird geregelt, welcher Betrag bei einer Abmeldung/Nichteilnahme durch den Teilnehmer zurückerstattet wird. Als "Beitrag" gilt hier das, was bei der Anmeldung als Endsumme angezeigt wird, d.h. (je nach Buchung) Übernachtung, qepHom-Beitrag, Essen, Spende und T-Shirt.
b) Bei einer Abmeldung bzw. Nichtteilnahme entfällt der Anspruch auf Arbeitsmaterial ("Conpack") und qepHom-T-shirt. Diese werden ausschließlich an dauerhaft anwesende Teilnehmer ausgegeben. Ein Nachsenden per Post oder Mitnahme durch andere Teilnehmer ist ausgeschlossen. c) Bei Abmeldung vor der Anmeldefrist wird der eventuell bereits bezahlte Beitrag vollständig zurück erstattet. d) Bei Abmeldung nach der Anmeldefrist bis 23:59 Uhr des 14. Oktober 2018 wird der eventuell bereits bezahlte Beitrag zur Hälfte zurück erstattet, es sei denn, der Teilnehmer möchte seinen Beitrag an das qepHom spenden. e) Bei Abmeldung oder Nichterscheinen im darauffolgenden Zeitraum bis zum qepHom wird der bereits bezahlte Beitrag nicht zurück erstattet. f) Dadurch möglicherweise übrig bleibende Beträge werden zum Wohl des qepHoms investiert. Über die Art der Investition entscheidet der Veranstalter. 1. Der Veranstalter erzielt keinen Gewinn durch die Veranstaltung. Sämtliche Beiträge werden ausschließlich für die Kosten der Jugendherberge (Unterbringung und Verpflegung), eventuelle Miete des Saales, und Kosten für das qepHom verwendet (Arbeitsmaterial usw., s.o.). Über die Art der Investition entscheidet der Veranstalter. Auf Anfrage kann eine Kostenaufstellung vorgelegt werden. 2. Spenden und eventuelle Überschüsse werden entweder zum allgemeinen Wohl des qepHom angewendet oder für spätere qepHommey verwendet. Alle erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen des qepHom verwendet. Details hierzu stehen in der Datenschutzerklärung. 1. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die Teilnehmer. Der Teilnehmer ist für selbst verschuldete Unfälle selbst verantwortlich. Dasselbe gilt für von ihm verursachte Unfälle und/oder Beschädigungen. 2. Minderjährige Teilnehmer dürfen nur in Begleitung eines offiziellen Erziehungsberechtigten am Klingonischkurs teilnehmen. Der Veranstalter lehnt jegliche Aufsichtspflicht ab. Der Begleiter ist voll verantwortlich für die Handlungen seines Kindes. Eine 18-jährige Freundin/Schwester usw. gilt nicht als erziehungsberechtigter Erwachsener. Während der Veranstaltung werden sowohl von Teilnehmern, Veranstaltern und eventuell auch von Dritten, wie z.B. Fernsehteams oder Reportern, Fotos und Video-Aufnahmen gemacht (im folgenden "Aufnahmen" genannt). Wenn der Teilnehmer nicht mit der Verwendung einverstanden ist, sollte er dies dem jeweiligen Fotografen mitteilen bzw. sich aus möglichen Aufnahmen fernhalten. Die Fotografen sind angehalten, diese Wünsche zu respektieren. Es gelten die üblichen Rechte der Privatsphäre: 1. private Verwendung: Jeder Teilnehmer
b) erklärt sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen öffentlich verbreitet werden, wie zum Beispiel in sozialen Netzwerken wie Flickr, Google+, Facebook usw. c) hat das Recht, der Verwendung von Aufnahmen von sich selbst zu widersprechen. d) sollte dieses Recht respektieren und Fotos entfernen bzw. Personen auf Wunsch auf diesen Fotos unkenntlich zu machen. e) Es ist untersagt, längere Video-Aufnahmen (d.h. länger als ca. 1-2 Minuten) von Vorträgen und Übungen zu machen.
b) Eine kommerzielle Verwendung von Aufnahmen ist strikt untersagt und bedarf der schriftlichen Zustimmung. c) Verwendung in TV-Sendungen (so wie Explosiv, RTL, VOX, TV total etc.) muss schriftlich von dem Veranstalter und der aufgenommenen Person genehmigt werden. Star Trek und Klingon™ sind eingetragene Markenzeichen von CBS Studios Inc. und teilweise auch Paramount Pictures. Es ist keine Urheberrechtsverletzung beabsichtigt. Der Veranstalter ist in keiner Art mit der vorgenannten Institution verbunden. Das qepHom wird unterstützt durch das Klingon Language Institute. Dieses ist autorisierter Nutzer der vorgenannten Markenzeichen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt das die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall wird einvernehmlich die weggefallene Bestimmung durch eine andere ersetzt, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt. Stand: April 2018 |