Änderungen der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen



Version 1 16.07.2007 Version 3 16.06.2009

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Mit der Anmeldung zum qepHom erklärt sich der Teilnehmer mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.
Damit kommt zwischen

qepHom Saarbrücken,
Lieven L. Litaer
[...]

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Mit der Anmeldung zum qepHom erklärt sich der Teilnehmer mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.
Damit kommt zwischen

qepHom Saarbrücken GbR,
Lieven L. Litaer
[...]

§ 3 Leistungen des Veranstalters

2. Unterbringung
Die Belegung erfolgt auf Doppelzimmer und Vierbettzimmer. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Zimmer selbst zu verteilen, wobei Wünsche beachtet werden, soweit dies möglich ist. Einzelzimmer sind Sonderfälle und werden im Einzeln gesondert abgerechnet.


§ 3 Leistungen des Veranstalters

2. Unterbringung
Die Belegung erfolgt je nach Art der Anmeldung des Teilnehmers auf Einzel-, Doppel- und Vierbettzimmer. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Zimmer selbst zu verteilen, wobei Wünsche beachtet werden, soweit dies möglich ist.


§ 4 Leistungen des Teilnehmers

2. Der Teilnehmer erkennt die Hausordnung der Jugendherberge an. Bei Nichtbeachten ist mit den dort angezeigten Konsequenzen zu rechnen. Der Veranstalter hat auf diese keinen Einfluss.


§ 4 Leistungen des Teilnehmers

2. Der Teilnehmer erkennt die Hausordnung der Jugendherberge an. Bei Nichtbeachten ist mit den dort angezeigten Konsequenzen zu rechnen. Der Veranstalter hat auf diese keinen Einfluss und ist nicht verantwortlich für das Verhalten des Teilnehmers.


§ 5 Anmeldung und Beitrag

1. Anmeldeschluss ist der 1. September 2008. Der Beitrag ist vor Anmeldeschluss zu leisten. [...]

2. Teilnehmer von Auswärts müssen in der Jugendherberge übernachten, was auch für Ortansässige empfehlenswert ist, da es den Lerneffekt steigert. Es gibt drei Pakete:
    a) "Komplettpaket"
    gilt für das gesamte qepHom, und enthält Kosten der Jugendherberge für die Übernachtung, die komplette Verpflegung (Frühstück, Mittag, Abendessen), inklusive der üblichen zugehörigen Getränke (Wasser, Tee, Kaffee), sowie Unkostenbeitrag für Seminarmaterial, wie Kopien und andere Unterlagen. Sonstige Getränke und Speisen (z.B. Cola, Bier, Pizza) sind vom Teilnehmer gesondert zu zahlen.

    [...]
4. Abmeldung/Nichtteilnahme
    b) Bei schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Abmeldung nach der Anmeldefrist bis hin zu einem Tag vor dem qepHom (d.h. bis Donnerstag Abend) wird der bereits bezahlte Beitrag zur Hälfte zurück erstattet.


§ 5 Anmeldung und Beitrag

1. Anmeldeschluss ist der 20. September 2009. Der Beitrag ist vor Anmeldeschluss zu leisten. [...]

2.1. Teilnehmer von Auswärts müssen in der Jugendherberge übernachten, was auch für Ortansässige empfehlenswert ist, da es den Lerneffekt steigert.

2.2. Der Beitrag stellt sich zusammen aus den Kosten der Jugendherberge für die Übernachtung, die komplette Verpflegung (Frühstück, Mittag, Abendessen), inklusive der üblichen zugehörigen Getränke (Wasser, Tee, Kaffee; Sonstige Getränke und Speisen wie Cola, Bier, Pizza) sind vom Teilnehmer gesondert zu zahlen) plus einen Unkostenbeitrag für eine Kaffeepause, die ausgegebenen Arbeitsmaterialien sowie andere Unterlagen.

2.3. Es gibt drei Pakete:
    a) "Komplettpaket"
    gilt für das gesamte qepHom und enthält den Unkostenbeitrag für Seminarmaterial, wie Kopien und andere Unterlagen.

    [...]
4. Abmeldung/Nichtteilnahme
    b) Bei schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Abmeldung nach der Anmeldefrist bis hin zu einem Tag vor dem qepHom (d.h. bis Donnerstag Abend) wird der bereits bezahlte Beitrag zur Hälfte zurück erstattet, es sei denn, der Teilnehmer möchte seinen Beitrag an das qepHom spenden.

Version 1 16.07.2007 Version 2 20.03.2008

§ 6 Finanzen

1. Der Veranstalter erzielt keinen Gewinn durch die Veranstaltung. Sämtliche Beiträge, überschüsse und Spenden werden ausschließlich für die Unkosten der Jugendherberge, Miete des Saales, und Unkosten für das qepHom verwendet. über die Art der Investition entscheidet der Veranstalter. Auf Anfrage kann eine Kostenaufstellung vorgelegt werden. Eventuelle überschüsse werden für spätere qepHommey angelegt.




§ 6 Finanzen

1. Der Veranstalter erzielt keinen Gewinn durch die Veranstaltung. Sämtliche Beiträge werden ausschließlich für die Unkosten der Jugendherberge (Unterbringung und Verpflegung), eventuelle Miete des Saales, und Unkosten für das qepHom verwendet (Arbeitsmaterial usw.). Über die Art der Investition entscheidet der Veranstalter. Auf Anfrage kann eine Kostenaufstellung vorgelegt werden.

2. Spenden und eventuelle Überschüsse werden entweder zum allgemeinen Wohl des qepHom angewendet oder für spätere qepHommey angelegt.


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